Fangbestimmungen Meerhofsee
Grundsäzlich gelten die Vorschriften der AVFIG Bayern. Abweichend davon gilt:
Schonmasse und Schonzeiten
Fischart | Meerhofsee | |||
Mindestmaß | Schonzeiten | |||
Aal | 50 cm | keine | ||
Barsch | 30 cm | keine | ||
Brasse | 40 cm | keine | ||
Regenbogenforelle | 26 cm | 15.12. – 15.04. | ||
Hecht | 60 cm | 01.01. – 30.04. | ||
Karausche | ||||
Karpfen | 50 cm | keine | ||
Moderlieschen | ||||
Rotauge | 25 cm | Keine | ||
Rotfeder | 25 cm | keine | ||
Schleie | 30 cm | keine | ||
Stör / Quappe | ganzjährig | |||
Wels | ||||
Zander | 60 cm | 01.01. – 30.04. |
Darüber hinaus sind die Anzahl der Fänge begrenzt:
täglich | pro Kal.woche | |
Regenbogenforelle | 3 | 6 |
Hecht | 1 | 1 |
Karpfen | 3 | 6 |
Schleie | 1 | 3 |
Zander | 1 | 1 |
Fangausübung:
- Das Angeln erfolgt in eigener Verantwortung. Gleiches gilt für das Betreten des Geländes.
- Die Ausübung der Fischerei ist pro Mitglied mit maximal 2 Handangeln erlaubt. Es ist nicht gestattet, Angeln ohne Aufsicht im Wasser zu belassen. Das Angeln vom Boot aus ist nicht gestattet. Gleiches gilt für das Benutzen von Legeschnüren, Reusen, Netzen und Treibangeln.
- Der Fischfang darf nicht ausgeübt werden, solange das Gewässer vom Verein aus gesperrt ist.
- Gefangene, untermassige Fische, die nicht überlebensfähig sind, dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden.
- Das Angeln mit Kunstködern ist vom 01.01. bis 30.04. des Jahres verboten.
- Der Angelplatz ist sauber zu halten und auf die Natur ist Rücksicht zu nehmen.
- Bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen erfolgt der sofortige Entzug der Gastkarte bzw. Jahresangelkarte.
Jedes Vereinsmitglied ist laut Gewässerordnung des Vereins berechtigt und verpflichtet ihm unbekannte Angler am Meerhofsee zu kontrollieren.