Fangbestimmungen Meerhofsee

 

Grundsäzlich gelten die Vorschriften der AVFIG Bayern. Abweichend davon gilt:

Schonmasse und Schonzeiten

Fischart Meerhofsee  
Mindestmaß Schonzeiten    
Aal 50 cm 1.10. – 31.12.    
Barsch 30 cm keine    
Brasse 40 cm keine    
Regenbogenforelle 26 cm 15.12. – 15.04.    
Hecht 60 cm 01.01. –  30.04.  
 
Karausche   ganzjährig    
Karpfen 45 cm keine    
Moderlieschen        
Rotauge 25 cm Keine    
Rotfeder 25 cm keine    
Schleie 30 cm 01.05. – 30.06.    
Stör / Quappe   ganzjährig    
Wels        
Zander 60 cm 01.01. –  30.04.    

 Darüber hinaus sind die Anzahl der Fänge begrenzt:

  täglich pro Kal.woche
Regenbogenforelle 3 6
Hecht 1 1
Karpfen 3 6
Schleie 1 3
Zander 1 1

 Gewässerordnung

  • Das Betreten des Vereinsgeländes sowie die Ausübung der Fischerei erfolgt in Eigenverantwortung. Jedes Mitglied haftet bei Fehlverhalten selbst. Auf die Natur ist größtmögliche Rücksicht zu nehmen. Gleiches gilt auch für den Umgang mit den Vereinskollegen.

  • Das Angeln im Angelbereich ist ganzjährig, im Badebereich nur außerhalb der Badesaison gestattet. Die Einfahrt in den Badebereich ist nur anlässlich eines Arbeitsdienstes erlaubt.

  • Außerhalb der Angelveranstaltungen gibt es keine personenbezogenen Angelplätze. Wer zuerst kommt, hat das Vorrecht.

  • Das Anlegen von neuen Angelplätzen bzw. Angelstegen sowie das Fällen von Bäumen ist nur mit Zustimmung der Vorstandschaft gestattet.

  • Die Angelplätze, das Vereinsgelände und die Angelboote sind sauber zu verlassen. Müll und alte Angelutensilien sind zwingend wieder mit nach Hause zu nehmen.

  • Das anfüttern, lösen von Hängern / Fischen mit dem vereinseigenen Boot ist gestattet. Der Benutzer des Vereinsboot muss sich in die Bootsliste eintragen. Nach dem Gebrauch muss dieses gereinigt und ggf. ausgeschöpft sein.

  • Die Nutzung eines eigenen Schlauchbootes ist möglich. Dazu muss zuvor ein schriftlicher Antrag bei der Vorstandschaft gestellt werden ( A. Huth ). Das Boot darf nicht länger als 2,5 Meter sein und eine dunkele Farbe ( grün / schwarz / camouflage ) haben. Auch dieses darf nur zum Anfüttern und lösen von Hängern / Fischen eingesetzt werden. Ansonsten verbleibt es am Ufer und muss nach dem Angeln unverzüglich mit nach Hause genommen werden.

  • Markierungsbojen dürfen 3 Tage vor dem Ansitzangeln gesetzt, müssen aber danach wieder entfernt werden. Auf den Bojen ist der Name des Anglers zu vermerken.

Fangausübung:

  • Die Ausübung der Fischerei ist pro Mitglied mit maximal 2 Handangeln erlaubt. Das Angeln vom Boot aus ist nicht gestattet. Gleiches gilt für das Benutzen von Legeschnüren, Reusen, Netzen und Treibangeln.

  • Der Fischfang darf nicht ausgeübt werden, solange das Gewässer vom Verein aus gesperrt ist.

  • Es ist nicht gestattet, Angeln ohne Aufsicht am Wasser zu belassen.
  • Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines volljährigen, aktiven Mitgliedes des ASV Alzenau fischen. Jugendliche können keine Tageskarten für Gastangler erwerben.

  • Gastangler dürfen nur unter Aufsicht eines Mitgliedes des ASV Alzenau fischen.

  • Jedes Mitglied ist befugt Ausweise und Fänge zu prüfen. Den Anweisungen des ASV ist Folge zu leisten.

  • Während eines offiziellen Vereinsfischens ist „nicht daran teilnehmenden Mitgliedern“ das Angeln untersagt.

  • Die auf den Angelkarten aufgedruckten Angelbedingungen sind für alle zwingend zu beachten. Ansonsten gelten die Vorschriften der AVFIG Bayern.

Mitgliedermerkblatt

  • Jedes Mitglied des ASV Alzenau, welches in Besitz eines gültigen Fischereischeines ist, hat die Möglichkeit, für die vom Verein gepachteten Gewässer ( Meerhofsee bzw. Kahl ) eine Angelerlaubnis zu erwerben und somit zum „aktivem Mitglied“ zu werden.

  • Die Jahreskarten für den Meerhofsee können nur bis zum 01.04. eines Jahres beim Vorstand bezogen werden.

  • Die Jahreskarten für die Kahl müssen bis zum Ende des Vorjahres beim Vorstand schriftlich beantragt werden. Sollte die Nachfrage grösser sein als die Anzahl der zur Verfügung stehenden Erlaubnisscheine, werden diese unter den interessierten Mitgliedern verlost.

  • Die Tageskarten für die Kahl können jederzeit beim Vorstand bezogen werden. Das Angeldatum wird von dem Angler vor dem Angelbeginn selbst in die Karte eingetragen. Bei einer hohen Nachfrage wird auf eine gerechte Verteilung geachtet.

  • Bei wiederholten Verstößen gegen die Vereinsregularien kann dem betroffenen Mitglied die Zuteilung eines Erlaubnisscheins durch einen Vorstandsbeschluss verwehrt werden, bzw. der aktuelle Erlaubnisschein eingezogen werden. Wiederholte, bzw. massive Verstöße können zu einem Vereinsausschluss durch Vorstandsbeschluss führen.

  • Die Zufahrt zur Vereinshütte ist nur mit dem Vereinsschild bzw. dem Vereinsaufkleber gestattet. Dieser muss an jedem Fahrzeug gut sichtbar angebracht sein.

  • Mit dem Erwerb einer Angelerlaubnis ( Jahresberechtigung Meerhofsee bzw. Kahl ) ist das Mitglied verpflichtet Arbeitsdienststunden zu leisten. Über die Anzahl der Stunden bzw. über die Höhe des Ersatzgeldes entscheidet die Jahreshauptversammlung. Befreit von diesem Arbeitsdienst sind laut Satzung nur solche Personen, die in dem jeweiligen Jahr das 65. Lebensjahr vollenden bzw. überschritten haben. Bei der Zuteilung der Arbeitsaufgaben wird auf eventuell gesundheitliche Beeinträchtigungen des Mitgliedes Rücksicht genommen.

  • Jedes Mitglied bekommt mit der Erlaubniskarte seine Arbeitsdienstkarte. In diese werden die geleisteten Arbeitsstunden jeweils nach Arbeitsende vom „Dienstleiter“ eingetragen und bestätigt. Für die Erfassung der Arbeitsstunden ist jedes aktive Mitglied somit selbst verantwortlich.

  • Die Fanglisten und die Arbeitsdienstkarten müssen vom jeweiligen Mitglied bis zum 01.04. des Folgejahres bei der Vorstandschaft abgegeben werden. Die Abgabe ist Voraussetzung für die Erteilung einer neuen Angelerlaubnis. Der Ausgleichsbetrag für eventuelle Fehlstunden wird danach abgebucht.

  • Eigenständige Veränderungen am Ufer, am Vereinsgelände und an Steganlagen sind zu unterlassen. Fauna und Flora sind jederzeit zu schützen. Auf andere Mitglieder ist größtmögliche Rücksicht zu nehmen.

  • Das Baden im gesamten Angelbereich ist nicht gestattet.

  • Schlüssel für das Vereinsgelände dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie sind nach dem ausscheiden aus dem Verein beim Vorstand abzugeben. Der Verlust des Schlüssels ist dem Vorstand mitzuteilen.

  • Abfälle sind grundsätzlich durch den Angler vom Angelplatz zu entfernen und mitzunehmen.

  • Das Zelten auf dem Vereinsgelände ist ausschließlich in Angelbivvys gestattet.

  • Offene Feuerstellen auf dem Boden sind verboten. Erlaubt ist ein offenes Feuer in einer Feuerschale oder einem Grill. Ein Eimer Wasser sollte zur Verhinderung eines Brandes greifbar sein. Nach dem Angeln muss der Grill / die Feuerschale wieder mitgenommen werden.

  • Feiern am See mit mehr als 5 Personen müssen vom Vorstand genehmigt werden.

  • Jede Person betritt / befährt das Vereinsgelände, die Uferzonen, die Stege sowie die Wasserfläche mit einem Boot auf eigene Verantwortung. Der ASV Alzenau schließt jegliche Haftung aus.